Welchen Nutzen hat eine Mitgliedschaft im BSVS e.V. für Sie?
- Erfahrungs-Austausch mit anderen Menschen
- Sie reden mit und gestalten somit aktiv ihre Zukunft
- Wir setzen uns für Ihre Rechte auf gesellschaftliche Teilhabe in allen Lebensbereichen ein
- Wir helfen Ihnen, Ihr Leben selbstständig und selbstbestimmt leben zu können
- vielseitige Informations- und Beratungsangebote
- kostenfreie Rechtsberatung und Rechtsvertretung zu allen in Zusammenhang mit Ihrer Augenkrankheit stehenden Rechtsfragen
- weitere Vorteile und Vergünstigungen (z.B. bietet das Landeshilfsmittelzentrum 5% Rabatt auf seine Produkte, weitere zahlreiche Vergünstigungen durch die Mitgliedskarte finden Sie auf der Seite des DBSV e.V.)
Welche Möglichkeiten der Mitgliedschaft gibt es und wie werde ich Mitglied?
Wir freuen uns, wenn wir Ihr Interesse wecken konnten und würden Sie gern als zukünftiges Mitglied in unseren Reihen begrüßen.
Sie können unserem Verein als ordentliches Mitglied beitreten bzw. als Fördermitglied unterstützen. Die Aufnahmeformulare finden Sie unter Infothek > Downloads.
Ordentliche Mitglieder zahlen 96,00 Euro Jahresbeitrag (für Empfänger von Landesblindengeld, Blindenhilfe, Pflegezulage nach §35 Bundesversorgungsgesetz und Pflegegeld der Unfallversicherung nach §44 SGB VII).
Sehbehinderte, die keine der genannten Leistungen erhalten, zahlen 78,00 Euro Jahresbeitrag.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind generell vom Beitrag befreit.
Eine Fördermitgliedschaft steht jedem offen, der den Verein praktisch oder materiell unterstützen möchte.
Alle detaillierten Informationen zu den Beitragssätzen für ordentliche Mitglieder finden Sie in unserer Beitragsordnung.
Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann kontaktieren Sie unsere Koordinierungstelle oder eine Kreisorganisation in Ihrer Nähe.
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