Seit dem 26. April 2016 liegt der Referentenentwurf für das Bundesteilhabegesetz (BTHG) vor. Am 29. April 2016 hat der Verwaltungsrat des DBSV eine Resolution mit den Hauptkritikpunkten speziell betreffend die Belange blinder, sehbehinderter und taubblinder Menschen verabschiedet. Diese ist als Anlage beigefügt (einmal in einer Word-Fassung und einmal in einer PDF-Fassung mit DBSV-Logo).
In den kommenden Wochen wird es darauf ankommen, auch auf Länderebene auf die Knackpunkte des Entwurfs aufmerksam zu machen. Ein erstes Zeitfenster ist bis zum 23. Mai 2016 offen, denn am 23. Mai 2016 sind die Länder zu einer Anhörung nach Berlin geladen. Möglichst zeitnahe Gespräche mit den Verantwortlichen auf Länderebene sollten also geführt werden. Die Resolution kann hierfür als erste Grundlage dienen.
Darüber hinaus wird der DBSV selbstverständlich im Rahmen der Verbändeanhörung bis spätestens zum 18. Mai 2016 eine ausführliche Stellungnahme zum Referentenentwurf fertigen und auch auf den Internetseiten des DBSV veröffentlichen.
Voraussichtlich am 11. Mai 2016 wird überdies der Deutsche Behindertenrat (DBR) gemeinsam mit einem breiten Bündnis anderer Verbände, u. a. der Wohlfahrt, behinderungsübergreifende Kernforderungen an das BTHG veröffentlichen. Auch diese Positionierung lassen wir Ihnen dann für Ihre weitere politische Arbeit zukommen. Es sollte aber ab sofort damit begonnen werden, die Interessen blinder, sehbehinderter und taubblinder Menschen mittels der Resolution des Verwaltungsrates zu vertreten.
(Quelle: Christiane Möller, Rechtsreferentin, DBSV)