Das geänderte Landesblindengeldgesetz wurde am 14.03.18 im sächsischen Landtag beschlossen. In der Presseinfo des SMS stand hierzu:
„14. März 2018 Der Sächsische Landtag hat auf Initiative des Sozialministeriums am Mittwoch das Zweite Gesetz zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes beschlossen. Mit dem Gesetz wurden die Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung rückwirkend zum 1. Januar 2018 erhöht. Staatsministerin Barbara Klepsch im Plenum: »Neben blinden Menschen erhalten auch hochgradig sehschwache Menschen und gehörlose Menschen sowie schwerstbehinderte Kinder eine finanzielle Unterstützung im Freistaat Sachsen. Und zwar vermögens- und einkommensunabhängig! Das war mir besonders wichtig. Und es ist eine freiwillige Leistung des Freistaates Sachsen.« Hochgradig Sehschwache erhalten nun 80 Euro pro Monat, gehörlose Menschen monatlich 130 Euro Nachteilsausgleich. Für schwerstbehinderte Kinder wurde er von 77 Euro auf 100 Euro pro Monat erhöht. Blinde und gleichzeitig gehörlose Menschen erhalten erstmals einen monatlichen Ausgleich von 300 Euro.“
Das Gesetz muss noch im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet werden.
(Quelle: Presseinformation des Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, 14. März 2018)