Glossar / Begriffe

Zentrale Punkte und Begrifflichkeiten alphabetisch sortiert

| | C | | E | F | | | | J | | | | N | O | | Q | | | | | V | W | XYZ

Buchstabe A

AMD (Altersabhängige Makuladegeneration)

ist eine Erkrankung, die die Netzhaut im hinteren Bereich des Auges, an der Makula, betrifft. Die Makula, auch „gelber Punkt“ genannt, ist die Stelle des schärfsten Sehens. Der Verlauf der Krankheit führt zu fortschreitendem Sehverlust im zentralen Gesichtsfeld, wobei das periphere Gesichtsfeld erhalten bleibt. Die Erkrankung wird in der Frühphase oft nicht bemerkt. Erste subjektiv spürbare Anzeichen fallen meist erst im fortgeschrittenen Stadium auf. Beim Lesen bemerkt man das Fehlen von Buchstaben genau in der Textmitte, beim Betrachten von Fotos fehlt die Bildmitte, es fällt immer schwerer Gesichter zu erkennen oder man bemerkt allgemeines Verschwommensehen. Später erscheint meist in der Sehfeldmitte ein dunkler Fleck, der sich weiter vergrößert, z. B. können Betroffene die Uhr sehen, jedoch die Uhrzeit nicht erkennen. Farben wirken verschwommen, gerade Linien scheinen verbogen. Die AMD gilt in Deutschland als die häufigste Erblindungsursache, wobei auch bei den schweren Verläufen das periphere Sehen und damit die Orientierung im Raum fast immer erhalten bleibt. Es wird in zwei Formen der AMD unterschieden, die trockene und die feuchte Form. Falls Sie bereits Schwierigkeiten beim Sehen festgestellt haben, sollten Sie umgehend einen Augenarzt kontaktieren, um die Ursache abklären zu lassen. Ausführliche Informationen zur Erkrankung sowie zu Therapiemöglichkeiten  finden Sie auf den Seiten von Blickpunkt Auge. Im folgenden Film über die AMD können sie sich anschauen, welche Einschränkungen Menschen mit dieser Erkrankung im Alltag haben.

Arbeitsassistenz

Blinde und sehbehinderte Menschen sind in verschiedensten Berufsfeldern tätig. Um Arbeitsabläufe zu erleichtern oder zu beschleunigen und eine selbstbestimmte Berufsausübung zu ermöglichen, besteht die Möglichkeit, eine Arbeitsassistenz in Anspruch zu nehmen. Viele blinde und sehbehinderte Arbeitnehmer nutzen sie z. B. um sich Texte vorlesen zu lassen, um handschriftliche Arbeitsaufgaben erledigen zu können oder um sich bei Außenterminen begleiten zu lassen. Es geht um regelmäßige und zeitlich nicht nur wenige Minuten umfassende Hilfstätigkeiten. In der Praxis haben sich verschiedene Modelle der Assistenz bewährt. Der blinde oder sehbehinderte Arbeitnehmer kann selbst Arbeitgeber für seine Assistenzkraft sein. Er kann aber auch mit seinem Arbeitgeber vereinbaren, dass dieser die Assistenzperson einstellt. Die Auswahl der Person obliegt aber dem schwerbehinderten Arbeitnehmer. Auftraggeber für die Arbeitsassistenz ist in jedem Fall der blinde oder sehbehinderte Mensch. Auf die Übernahme der Kosten für eine Arbeitsassistenz besteht nach § 185 Abs. 5 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) ein Rechtsanspruch. Arbeitnehmer und Arbeitgeber entstehen keinerlei Kosten. Um eine einheitliche Bewilligungs- und Verwaltungspraxis zu gewährleisten, sieht das SGB IX in § 33 Abs. 8 Satz 2 vor, dass die Durchführung der Leistungen zur Arbeitsassistenz durch das Integrationsamt, welches in Sachsen beim Kommunalen Sozialverband angesiedelt ist, erfolgt.

Download Antragsformular zur Beantragung der Kostenübernahme für eine  Arbeitsassistenz. 

Audiodeskription

Bei der Audiodeskription werden visuelle Informationen in Filmen oder anderen visuellen Medien (z.B. Theateraufführungen, Sportveranstaltungen) durch eine kurze, knappe und prägnante Bildbeschreibung für blinde und sehbehinderte Menschen zugänglich gemacht. Diese Zusatzbeschreibung wird im Tonstudio mit dem Originalton abgestimmt und auf die zweite Tonspur des Sendebandes gebracht. Filme mit akustischer Bildbeschreibung werden Hörfilme genannt. Sie werden im Zweikanalton-System ausgestrahlt. Auf Kanal 1 ist der reguläre Filmton zu hören und auf Kanal 2 der Filmton mit Audiodeskription. Um die Audiodeskription zu Hause empfangen zu können, muss beim Fernsehgerät auf den zweiten Tonkanaal umgestellt werden (meist über das Audio-Menü am Fernsehgerät). Außerdem kann bei Kinobesuchen eine spezielle App zum Empfang der Bildbeschreibung genutzt werden. Unter Hörfilm.info finden Sie weitere ausführliche Informationen und das aktuelle Hörfilmprogramm. Außerdem finden Sie im Erklärfilm zur Audiodeskription Tipps zur Einstellung am Fernseher.

Aura-Hotels und -Pensionen

Aura-Hotels und -Pensionen sind Orte, die speziell auf die Bedürfnisse blinder und sehbehinderter Menschen zugeschnitten sind. Insgesamt sechs Häuser bieten die ganze Bandbreite angenehmer Urlaubsunterkünfte, von der familiär geführten Pension bis zum 3-Sterne-Wellness-Hotel. Von der See bis in die Berge: Die Aura-Hotels liegen in den schönsten deutschen Ferienregionen und sind ideale Ausgangspunkte für Ausflüge, auf Wunsch mit sehender Begleitung. Alle Unterkünfte sind barrierefrei eingerichtet und bieten ein umfangreiches Begegnungs- und Veranstaltungsprogramm. Auch für Seminare und Gruppenfreizeiten sind die Häusder sehr gut geeignet. Die Standorte von Nord nach Süd:

  • Boltenhagen (Mecklenburg-Vorpommern): Hotel mit ca. 50 Betten
  • Timmendorfer Strand (Schleswig-Holstein): Hotel mit ca. 50 Betten
  • Wernigerode (Sachsen-Anhalt): Pension mit ca. 30 Betten
  • Rochsburg (Sachsen): Pension mit ca. 20 Betten
  • Saulgrub (Bayern): Hotel mit ca. 90 Betten
    Mehr Informationen unter www.dbsv.org/aura-hotels-pensionen.html

(Quelle: Magazin „Sichtweisen“ 7-8/2017)

| |

Buchstabe B

Barrierefreiheit

Barrierefreiheit im Sinne der Behindertengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder meint eine bestimmte Art und Weise, die Umwelt zu gestalten (Häuser, Straßen, Handys, Medien, Verkehrsmittel und auch sonst alles, was der Mensch geschaffen hat). Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) versteht unter Barrierefreiheit weitergehend den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Beförderungsmitteln, zu Information und Kommunikation sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit offenstehen oder für sie bereitgestellt werden.

(Quelle und weiterführende Informationen bei:
Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit (BKD).

Für blinde und sehbehinderte Menschen bedeutet Barrierefreiheit konkret zum Beispiel Beschriftungen in Blindenschrift in Gebäuden, auf Produkten und Arzneimitteln etc., kontrastreiche Gestaltung von Gebäuden und Schriftgut, Blindenleitsysteme, Haltestellenansagen in öffentlichen Verkehrsmitteln, technische Geräte mit Sprachausgabe, akustische Bildbeschreibung (Audiodeskription) für Filme, Theater- und Opernaufführungen sowie für Sportereignisse etc. Möchten Sie noch mehr zum Thema Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte Menschen wissen, so können Sie sich darüber gern in speziellen Fachbroschüren des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e. V. (DBSV) informieren.

Bildschirmlesegerät

Auch Kameralesesystem genannt, ist eine elektronische Lesehilfe für den stationären oder mobilen Gebrauch. Sie nimmt das Lesegut mit einer Kamera auf und gibt es stark vergrößert auf einem Monitor wieder. Eine solche Lesehilfe bietet einen großen Nutzungskomfort, da die Vergrößerungsstufen variabel und die Kontrastdarstellungen verschieden einstellbar sind. Außerdem ist es möglich, ein Bildschirmlesegerät auch für Schreibtätigkeiten zu verwenden, z. B. zum Ausfüllen von Formularen. Bildschirmlesegeräte erhalten Sie bei spezialisierten Hilfsmittelanbietern. Der BSVS, Ihr Augenarzt oder Ihre Krankenkasse können Ihnen eine Liste mit Anbietern zur Verfügung stellen.

Blindheit

Nach den gesetzlichen Bestimmungen liegt Blindheit nicht nur dann vor, wenn man überhaupt nichts mehr sieht. Als blind bezeichnet man auch Personen, deren Sehvermögen auf dem besseren Auge trotz Korrektur nicht mehr als zwei Prozent (1/50) beträgt oder deren Gesichtsfeld sehr stark (auf fünf Grad vom Zentrum oder weniger) eingeschränkt ist.

Blindenführhund

Ein Blindenführhund ist ein speziell für blinde Menschen ausgebildeter Assistenzhund. Er sorgt für eine gefahrenfreie und damit selbstständige Orientierung seines blinden Frauchens oder Herrchens sowohl in vertrauter, als auch in fremder Umgebung. Ist er im Dienst, erkennt man dies an seinem weißen Führgeschirr, was als Verkehrsschutzzeichen gilt. Er hat in seiner Ausbildung gelernt zwischen Dienst – also Führarbeit – und Freizeit zu unterscheiden. Sobald das Führgeschirr abgenommen wird, verhält er sich wie jeder andere gut sozialisierte und erzogene Hund. Die Ausbildung dauert etwa 12 Monate. Ein gut ausgebildeter Blindenführhund umgeht Hindernisse aller Art oder zeigt sie durch Stehenbleiben an. Dies betrifft Bodenunebenheiten, parkende Autos, herabhängende Äste, Verkehrsschilder und vieles mehr. Auf ein Hörzeichen seines Besitzers sucht er verschiedene Nahziele wie Türen, Ampeln, Treppen, freie Sitzplätze in öffentlichen Verkehrsmitteln oder im Freien, Briefkästen usw. und zeigt diese an, indem er davor stehenbleibt oder seinen Kopf auflegt. Die Kosten für die Ausbildung eines Blindenführhundes werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen, da er nach § 33 Sozialgesetzbuch fünftes Buch (SGB V) rechtlich als Hilfsmittel betrachtet wird. Möchten Sie sich über die Arbeit eines Blindenführhundes genauer informieren, so schauen Sie sich bitte den Infofilm des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e. V. an.

Blindenfußball

Blindenfußball wird mit vier blinden Feldspielern und einem sehenden Torwart gespielt. Zu jeder Mannschaft gehören außerdem zwei Rufer, der Trainer an der Seite sowie ein Rufer hinter dem gegnerischen Tor. Das Spielfeld hat eine Größe von 20 x 40 Meter und wird durch Seitenbanden begrenzt, die der Orientierung der Spieler dienen und zudem den Ball im Spiel halten. Der Ball ist im Inneren mit Rasseln ausgestattet und dadurch gut hörbar. Er ist kleiner und schwerer als ein herkömmlicher Fußball und springt zudem kaum. Ein wesentliches Element beim Blindenfußball ist die Kommunikation der Spieler untereinander sowie mit den Rufern, da alle Spieler zur Herstellung von Chancengleichheit eine Augenbinde tragen müssen. Bewegt sich ein Spieler auf einen Ballführenden zu, so muss er das Wort „Voy“ rufen, um sich einerseits bemerkbar zu machen und andererseits um Zusammenstöße zu vermeiden. „Voy“ ist spanisch und bedeutet so viel wie „Ich gehe“. In Deutschland können Frauen und Männer in der gleichen Mannschaft spielen. Seit 2008 existiert die Blindenfußball-Bundesliga, in der mit dem Chemnitzer FC auch ein sächsisches Team vertreten ist. Zudem ist der 1. FC Lok Leipzig dabei, ein weiteres Blindenfußballteam in Sachsen aufzubauen. Alle Ligaspiele werden von sogenannten Spielbeschreibern für blinde und sehbehinderte Zuschauer ausführlich kommentiert, so dass diese den Spielverlauf direkt am Spielfeldrand über Kopfhörer mitverfolgen können. Die Spielbeschreibungen werden aber auch über einen Internetstream für Zuhörerer, die beim Spiel nicht direkt vor Ort sein können, live übertragen. Aktuelle Informationen zum Thema Blindenfußball, Hinweise auf Spiele und Turniere sowie die Links zu den Spielbeschreibungen finden Sie unter Blindenfußball.net. Wollen Sie gern mitmachen oder sind Sie einfach allgemein an diesem Sport interessiert, so können Sie gern die Chemnitzer Blindenfußballmannschaft kontaktieren:

cfc-blindenfussball@gmx.de oder sich über Twitter und auf der Facebook-Seite der Chemnitzer Blindenfußballer auf dem Laufenden halten.

Blindengeld

Das Blindengeld ist ein einkommensunabhängiger finanzieller Nachteilsausgleich für Menschen, die gesetzlich als blind gelten, um die aufgrund der Behinderung oder fehlender Barrierefreiheit entstehenden Zusatzkosten decken zu können. Das Blindengeld, welches sich in seiner Höhe innerhalb der einzelnen Bundesländer der Bundesrepublik stark unterscheidet, wird beispielsweise benötigt, um Begleitpersonen, Vorlesekräfte, Hilfsmittel u. v. m. zu finanzieren. In Sachsen beträgt das Blindengeld derzeit 350 Euro. Menschen mit einer hochgradigen Sehbehinderung erhalten ebenfalls einen Nachteilsausgleich für ihre behinderungsbedingten Mehraufwendungen. Dieser beträgt in Sachsen derzeit 80 Euro. Rechtsgrundlage bildet hierfür das Landesblindengeldgesetz (LBlindG).

Blindenleitsystem

Ein Blindenleitsystem ermöglicht es blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen beispielsweise dort, wo keine natürlichen oder erbauten Orientierungshilfen vorhanden sind, bestimmte Ziele, wie Haltestellen, Ampeln etc., anhand von taktilen und kontrastreichen Bodenmarkierungen, die mit Hilfe des Blindenlangstocks ertastet werden können, aufzufinden. Bei diesen Bodenindikatoren handelt es sich z. B. um Leitstreifen in Form von Rippenplatten oder um so genannte Aufmerksamkeitsfelder, die durch eine Noppenstruktur gekennzeichnet sind. Zur korrekten Anbringung der Bodenmarkierungen sind spezielle DIN-Normen zu beachten. Eine ausführliche Beschreibung, zahlreiche Bilder und Verweise auf die DIN-Vorschriften finden Sie unter Blindenleitsystem – wikipedia

Blindenschrift

Die Blindenschrift, auch Brailleschrift oder Punktschrift genannt, wurde 1825 dem selbst blinden Franzosen Louis Braille erfunden. Die Schrift basiert auf 6 Punkten, die in entsprechender Kombination mit Hilfe z. B. einer speziellen Blindenschriftschreibmaschine von hinten in das Papier gedrückt und dann mit den Fingerspitzen als Erhöhungen ertastet werden kann. Das Raster für die Punktekombinationen zur Darstellung von Buchstaben ergibt sich aus drei übereinander und zwei nebeneinander angeordneten Punkten. Bei sechs Punkten ergeben sich 63 Kombinationsmöglichkeiten, mit denen auch z. B. Musiknoten und mathematische Gleichungen abgebildet werden können. Dieses System wird weltweit verwendet. Möchten Sie wissen wie z. B. Ihr Name in Blindenschrift aussieht, so probieren Sie doch einfach einmal den Brailleübersetzer aus.

Braillezeile

Eine Braillezeile ist ein Computerausgabegerät für blinde Menschen, welches den Bildschirmtext in Blindenschrift darstellt. Es wird jeweils die ausgewählte Bildschirmzeile ausgegeben, so dass mit Hilfe von Navigationstasten an der Braillezeile der gesamte Bildschirmtext z. B. einer Textdatei oder einer Internetseite ausgelesen werden kann. Eine genaue Beschreibung insbesondere auch zur Funktionsweise finden Sie bei Wikipedia.

Bundesteilhabegesetz

Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, kurz Bundesteilhabegesetz (BTHG), wurde am 23.12.2016 erlassen und tritt stufenweise in Kraft: 2017 (Stufe 1), 2018 (Stufe 2), 2020 (Stufe 3) und 2023 (Stufe 4). Das neue Gesetz bewirkt Änderungen in verschiedensten weiteren bestehenden Gesetzen. Unter gemeinsam-einfach-machen.de können Sie sich weiter informieren. Und hier geht es zum kompletten Gesetzestext des BTHG.

| |

Buchstabe D

DAISY

DAISY ist die englische Abkürzung für „Digital Accessible Information System“ und bezeichnet einen digitalen Hörbuchstandard. Für Menschen, die aufgrund ihres schlechten Sehvermögens nicht mehr selbst Bücher lesen können und keine Blindenschrift beherrschen, ist ein Hörbuch das Medium der Wahl. Der DAISY-Standard macht den Zugang zu Literatur noch komfortabler und vielseitiger. Beispielsweise kann man so digital im Buch „blättern“ und gezielt gewünschte Kapitel oder Seiten auswählen, ähnlich wie bei einem gedruckten Buch. Hier finden Sie Bezugsquellen und weitere DAISY-Informationen.

Diabetische Retinopathie

Die Zuckerkrankheit Diabetes mellitus ruft sehr oft Folgeerkrankungen hervor, die sich auch unmittelbar auf das Sehvermögen auswirken können. Beispiele hierfür sind die diabetische Retinopathie oder die diabetische Makulopathie, wenn das Augenzentrum betroffen ist. Durch einen permanent erhöhten Blutzuckerspiegel werden die Gefäße im Körper geschädigt, so auch die der Netzhaut. Es entstehen Gefäßwucherungen und Blutungen, die das Sehvermögen bedrohen. Da diese Netzhauterkrankung zunächst längere Zeit ohne auffällige Symptome verläuft, bemerken viele Menschen erst spät, dass auch die Augen von ihrer Krankheit betroffen sind. Darum sollte jeder Diabetiker direkt nach der Diagnose auch vom Augenarzt untersucht werden und ihn dann regelmäßig zur Netzhautkontrolle aufsuchen, damit die Behandlung rechtzeitig eingeleitet werden kann. Heute stehen verschiedene Therapien zur Verfügung, wie z. B. Laserbehandlung oder auch Injektionen in das Auge, die krankhafte Gefäßwucherungen verhindern bzw. einschränken. Auch für das Sehvermögen ist es wichtig, dass die Blutzuckerwerte optimal eingestellt sind. Rauchen ist unbedingt zu vermeiden. Auf das Gläschen Bier oder Wein muss man aber nicht verzichten. Auswirkungen der Diabetischen Retinopathie (Film) können Sie sich in diesem Infofilm anschauen.

| |

Buchstabe G

Glaukom (Grüner Star)

Glaukom gehört zu einer Gruppe von Augenkrankheiten, die zur Erblindung führen, wenn sie nicht rechtzeitig erkannt und behandelt werden. Die chronische Form des Glaukoms wird als Weit- oder Offenwinkelglaukom bezeichnet. Charakteristisch hierfür ist ein zu hoher Augeninnendruck und die schrittweise Zerstörung des Sehnervs. Allerdings sind erhöhter Augeninnendruck und Glaukom nicht gleichzusetzen. Die Situation ist vielmehr vergleichbar mit Bluthochdruck. Dieser gilt zwar als Risikofaktor für einen Schlaganfall, ist jedoch nicht mit diesem gleichzusetzen (Schlaganfall auch ohne Bluthochdruck möglich und Glaukom auch ohne erhöhten Augeninnendruck möglich). In Deutschland sind etwa 950.000 der über 40-Jährigen am Glaukom erkrankt; mindestens zwei Millionen Menschen haben bereits eine Vorstufe dieser tückischen Krankheit, wissen es aber nicht (vgl. Informationen zu Augenerkrankungen – Blickpunkt Auge) Ein Risikofaktor neben höherem Lebensalter und erblich bedingter Disposition ist u. a. auch eine Kurzsichtigkeit (Myopie) ab ca. fünf Dioptrien. Das chronische Glaukom entsteht und verläuft meist unbemerkt, denn es bereitet weder Schmerzen noch andere Beschwerden. Eine für den Betroffenen erkennbare Sehbeeinträchtigung tritt erst ein, wenn bereits ein Teil der Sehnervenzellen zerstört ist. Hierdurch verursachte Gesichtsfeldausfälle sind nicht reparabel. Mit einer täglichen Augentropfengabe oder manchmal auch durch einen operativen Eingriff kann das Fortschreiten der Krankheit aufgehalten werden. Bei bereits eingetretenen Ausfallerscheinungen kann oft nur noch operativ behandelt werden, um weitere Zerstörungen zu verhindern. Typische Symptome: Nachtblindheit, Gesichtsfeldeinengung (Röhrenblick) oder vollständige Erblindung. Hier sehen Sie in einem Kurzfilm zum Glaukom wie sich die Erkrankung im Alltag auswirken kann. Sollten Sie bereits Schwierigkeiten beim Sehen festgestellt haben, so kontaktieren Sie bitte umgehend einen Augenarzt, um die Ursache abklären zu lassen.

Goalball

Bei dieser Sportart spielen drei blinde oder hochgradig sehbehinderte Spieler auf einem 18 x 9 Meter großen Spielfeld und versuchen den 1,25 kg schsweren Ball, der im Inneren mit Klingeln versehen ist, ins gegnerische Tor, welches so breit ist wie das Spielfeld (9 Meter),  zu werfen. Auf nationaler Ebene dürfen auch sehende Spieler mitspielen. Zur Herstellung von Chancengleichheit müssen alle Spieler eine Dunkelbrille tragen. Auf Goalball.de finden Sie die Regeln des Spiels sowie einige Bilder und Videos.

| |

Buchstabe H

Hörfilm

Als Hörfilm werden Filme mit zusätzlicher akustischer Bildbeschreibung (Audiodeskription) für blinde und sehbehinderte Menschen bezeichnet.

| |

Buchstabe I

Inklusion

Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Verena Bentele, hat eine digitale Inklusionslandkarte installiert, die zeigt, dass es viele unterschiedliche Wege gibt, sich mit dem Thema Inklusion zu befassen. Es gibt viele unterschiedliche Sichtweisen, was Inklusion genau ist. Und es gibt viele Wege und Methoden, das gemeinsame Ziel zu erreichen. Eine inklusive Gesellschaft ist vielfältig und bunt. Dies wird anhand der Beispiele auf der Inklusionslandkarte dargestellt. Hier erscheinen Institutionen, Organisationen und Projekte, die sich mit dem Thema Inklusion beschäftigen und sich auf den Weg gemacht haben, inklusiv zu werden.

| |

Buchstabe K

Katarakt (Grauer Star)

Bei der häufigsten Augenerkrankung im Alter trübt sich die ursprünglich klare Augenlinse im Laufe des Lebens ein. Oftmals wird den Betroffenen die Veränderung aber erst bewusst, wenn sie den Eindruck haben, wie durch eine Milchglasscheibe zu schauen, Farben immer blasser und Kontraste immer schwächer werden. Weitere Symptome können Nebelsehen, erhöhte Blendempflindlichkeit und eine Abnahme der Sehschärfe sein. Die einzige Behandlungsmöglichkeit ist die Staroperation. Dabei wird die getrübte Augenlinse durch eine künstliche Linse ersetzt, was dafür sorgt, dass der Patient wieder eine gute Sehleistung ohne Brille in der Ferne erreicht. Meist wird dann nur noch eine Lesebrille für die Nähe benötigt. Es besteht auch die Möglichkeit zur Implantation von Mehrstärkenlinsen. Hierzu berät Sie der operierende Arzt. Auswirkungen dieser Augenerkrankung im Alltag können Sie sich in diesem Kurzfilm zur Katarakt anschauen. Sollten Sie bereits Schwierigkeiten beim Sehen festgestellt haben, so kontaktieren Sie bitte umgehend einen Augenarzt, um die Ursache abklären zu lassen.

| |

Buchstabe L

Lormen

Unter Lormen versteht man eine Kommunikationsform für taubblinde Menschen zur Verständigung mit anderen. Hieronymus Lorm entwickelte 1881 aus eigener Betroffenheit dieses System. Durch den „Sprechenden“ wird die Handinnenfläche des „Lesenden“ berührt, wobei einzelnen Fingern und Handpartien bestimmte Buchstaben zugeordnet sind. Die Antwort „ja“ wird beispielsweise mit einem doppelten Schlag auf die Handinnenfläche oder den Handrücken, „nein“ mit zwei gegenläufigen Streichbewegungen auf Handrücken oder Handinnenfläche dargestellt. Probieren Sie das Lorm-Alphabet doch einmal aus.

Louis Braille

Louis Braille wurde am 4. Januar 1809 in Coupvray bei Paris geboren. Er ist der Erfinder der heutigen Blindenschrift. Wie es dazu kam, können Sie diesem ausführlichen Artikel zum Leben von Louis Braille entnehmen.

| |

Buchstabe M

Mobilitätstraining

Damit ist eine durch einen speziell dafür ausgebildeten Rehabilitationslehrer durchgeführte Schulung der Orientierung und Mobilität blinder und hochgradig sehbehinderter Menschen gemeint. Hauptsächlich erlernen blinde und sehbehinderte Menschen in der Schulung den richtigen Gebrauch des Blindenlangstockes. Mit diesem Training werden blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen in die Lage versetzt, sich selbstständig und sicher im Straßenverkehr zu bewegen. Die Kosten für diese Schulung werden von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Voraussetzung hierfür ist eine Verordnung durch einen Augenarzt.

| |

Buchstabe P

Parkausweis

Den EU-weit gültigen blauen Parkausweis können blinde Menschen beantragen, die in ihrem Schwerbehindertenausweis über das Merkzeichen Bl verfügen (vgl. § 46 Straßenverkehrsordnung). Der Antrag auf Ausstellung eines solchen Ausweises wird bei der am Wohnsitz des behinderten Menschen zuständigen Straßenverkehrsbehörde gestellt. Der Parkausweis berechtigt innerhalb Deutschlands zu folgenden Ausnahmen:

  • auf mit dem Zusatzschild „Rollstuhlfahrersymbol“ (sog. Behindertenparkplätzen) besonders gekennzeichneten Parkplätzen zu parken
  • bis zu drei Stunden an Stellen zu parken, an denen besonderes Haltverbot angeordnet ist (Parkscheibe)
  • im Bereich eines Zonenhalteverbots, indem durch Zusatzzeichen das Parken zugelassen ist, die zugelassene Parkdauer zu überschreiten.
  • An Stellen, an denen das Parken durch Zeichen 314 (Parkplatz Anfang) und 315 StVO (Parkplatz Ende) erlaubt ist, jedoch durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus zu parken.
  • In Fußgängerzonen, in den das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeiten zu parken.
  • Auf Parkplätzen für Bewohner bis zu drei Stunden zu parken (Parkscheibe).
  • Eine längere Parkzeit für bestimmte Haltverbotsstrecken zu nutzen. Die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe ergeben.
  • An Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und ohne zeitliche Begrenzung zu parken.
  • In ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen zu parken, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern.

Der Parkausweis ist immer an den Inhaber gebunden, nicht an das Fahrzeug. Die Nutzung des Parkausweises, ohne den Inhaber zu befördern, ist eine missbräuchliche Handlung und kann bei Wiederholungen sogar zur Einziehung des Ausweises führen. Die Nutzung des Parkausweises, um den Inhaber abzusetzen oder von einem Ort abzuholen, ist legitim. Der Ausweis muss immer gut sichtbar im Windschutzscheibenbereich ausliegen. Zu beachten ist, dass im europäischen Ausland teilweise sehr unterschiedliche Regelungen gelten, die man aber der Broschüre, die man mit dem Parkausweis erhält, entnehmen kann.

(Quelle: mobilista.eu)

| |

Buchstabe R

Retinopathia Pigmentosa (RP)

Diese Augenerkrankung beschreibt verschiedene erblich bedingte Netzhauterkrankungen, bei denen die Zellen der Netzhaut allmählich absterben. Sie führt zu einer fortschreitenden Einschränkung des Gesichtsfeldes. Zunächst sind die für das Dämmerungssehen zuständigen Stäbchen betroffen, weshalb viele Betroffene eine Nachtblindheit bei sich feststellen. Im weiteren Verlauf breitet sich die Erkrankung auch auf die für das Farbsehen verantwortlichen Zapfen aus. Dieser Prozess kann sich über Jahrzehnte erstrecken. Meist im jüngeren Erwachsenenalter nimmt das Sehen im äußeren Gesichtsfeld ab und führt zu einer immer stärkeren Einengung des gesamten Gesichtsfeldes bis hin zu einem Tunnelblick. Patienten haben dann den Eindruck als ob sie durch ein Rohr sehen. Da auch das zentrale Sehen verloren geht, steht am Ende die vollständige Erblindung. Wenn das Gesichtsfeld bei einigen Betroffenen zwar stark eingeschränkt, die Restsehschärfe aber noch gut ist, kann für Außenstehende ein scheinbar widersprüchlicher Eindruck entstehen, da diese Patienten zwar zur Orientierung bereits einen Blindenlangstock nutzen, aber noch Schriftgut lesen können. Derzeit ist keine anerkannte Therapie vorhanden, die das Fortschreiten der Erkrankung aufhalten kann. Dieser Infofilm zeigt Ihnen die Auswirkungen der Erkrankung im Alltag.

| |

Buchstabe S

Screenreader

Ein Screenreader ist ein Bildschirmausleseprogramm, welches blinden und sehbehinderten Computernutzern den Bildschirminhalt akustisch mittels Sprachausgabe oder taktil durch eine Braillezeile zugänglich macht. Weiterführende Informationen sowie eine Liste aller Screenreader finden Sie bei Wikipedia.org. Wie sich die einzelnen Screenreader in ihrer Funtionsweise unterscheiden, können Sie den Testberichten von INCOBS entnehmen.

Schwarzschrift

Als Schwarzschrift wird von blinden und sehbehinderten Menschen die herkömmliche gedruckte oder handgeschriebene Schrift sehender Personen bezeichnet. Im Gegensatz zur Blindenschrift benötigen sie zum Lesen von Dokumenten in Schwarzschrift meist eine Texterkennungssoftware für PC oder Smartphone bzw. Assistenz.

Nach § 10 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) des Bundes sowie nach § 8 des Sächsischen Integrationsgesetzes (SächsIntegrG) haben blinde Menschen im Verwaltungsverfahren Anspruch darauf, dass ihnen relevante Dokumente in Blindenschrift zur Verfügung gestellt werden.

Schwerbehindertenausweis

Auf Antrag des behinderten Menschen stellen die Landkreise im Freistaat Sachsen und die Kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig nach § 152 SGB IX das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung (GdB) fest. Eine Feststellung ist nur zu treffen, wenn ein GdB von wenigstens 20 vorliegt. Ab einem GdB von mindestens 50 wird von den Landkreisen und Kreisfreien Städten auf Antrag zudem ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Sind neben dem Vorliegen der Behinderung weitere gesundheitliche Merkmale Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen, so treffen die Landkreise und Kreisfreien Städte die erforderlichen Feststellungen im Verfahren (Vergabe der Merkzeichen G, aG, Bl, Gl, H, RF, 1.Kl., B nach der Schwerbehindertenausweisverordnung – SchwbAwVO). Der Ausweis und die darauf gedruckten Merkzeichen dienen dem Nachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen und sonstigen Hilfen, die schwerbehinderten Menschen nach Teil 3 des SGB IX (z. B. unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr, Kündigungsschutz, Zusatzurlaub) oder nach anderen Vorschriften (z. B. dem Landesblindengeldgesetz dem Steuerrecht, bei der Erwerbstätigkeit, im Bereich der Kommunikation und der Medien) zustehen.

(Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen)

Sehbehinderung

Sehbehindert ist, wer auf dem besser sehenden Auge mit Korrektur, d. h. mit Brille oder Kontaktlinsen eine Sehkraft von nicht mehr als 0,3 besitzt (Sehrest ≤ 30 %). Als hochgradig sehbehindert gilt, wer auf dem besseren Auge trotz Korrektur nicht mehr als 5% (1/20) sieht. Mit dem Sehbehinderungssimulator ist es möglich, anhand einer eingegebenen Adresse (z. B. Semperoper Dresden) den gewählten Ort aus der Sicht drei unterschiedlicher Augenerkrankungen mit verschiedenen Sehstärken anzuschauen.

| |

Buchstabe T

Taktil

Der Begriff drückt aus, dass eine Sache tastbar ist. In vielen Bereichen des täglichen Lebens blinder und sehbehinderter Menschen spielt es in Bezug auf Orientierung und Mobilität, aber auch hinsichtlich Selbstständigkeit und Unabhängigkeit eine große Rolle, ob Informationen tastbar vorhanden sind. Beispiele hierfür sind: taktile Bodenmarkierungen wie Leitstreifen auf Bahnhöfen oder Bushaltestellen, erhabene Zimmernummern an Behördenbüros oder Hoteltüren, Lagepläne und Landkarten, Abbildungen in Schulbüchern in Form von Reliefs, erhabene Zahlen oder Symbole in Aufzügen und vieles mehr.

Taubblindheit

Taubblindheit wird im Bundesteilhabegesetz erstmals als Behinderung eigener Art anerkannt. Damit ist das Merkzeichen TBl für taubblinde Menschen im Schwerbehindertenausweis mit der Veröffentlichung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) am 30.12.2016 in Kraft getreten. Das Merkzeichen TBl bekommen taubblinde Menschen, wenn sie nur aufgrund der Höreinschränkung mindestens einen GdB (Grad der Behinderung) von 70 haben und zugleich aufgrund der Seheinschränkung mindestens einen GdB von 100 haben. Wer eine „an Taubheit grenzendeSchwerhörigkeit“ hat, hat aufgrund der Höreinschränkung mindestens einen GdB von 70. Man ist an Taubheit grenzend schwerhörig, wenn man auf beiden Ohren einen Hörverlust von 80-95% hat. Wer taub ist (GdB von 100 und Hörverlust von 95-100%), erfüllt ebenfalls die Voraussetzungen für das Merkzeichen Gl.

Wer eine hochgradige Sehbehinderung hat, hat einen GdB von 100. Hochgradig sehbehindert ist man mit einer Sehschärfe von 0,05 (man kann auch sagen: 1/20 oder 5%). Ab einer Sehschärfe von 0,02 ist man blind. Auch andere Seheinschränkungen, zum Beispiel Gesichtsfeldeinschränkung oder Nachtblindheit können angerechnet werden. Werden all diese Bedingungen zusammen erfüllt, hat man das Recht auf das Merkzeichen TBl.

(Quelle: Infoblatt über das Merkzeichen TBl für Menschen mit Hörsehbehinderung/Taubblindheit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Taubblinden e. V.)

Tischball (Showdown)

Diese Sportart, aufgrund ihrer Schnelligkeit und Dynamik am ehesten vergleichbar mit Tischtennis, wird vor allem von blinden und sehbehinderten, teilweise aber auch von sehenden Menschen gespielt. Sie ist auch unter der Bezeichnung Showdown bekannt. Der Spieltisch hat in etwa die gleichen Maße wie eine Tischtennisplatte, besitzt aber abgerundete Ecken und eine 14 cm hohe Bande. Auf beiden Endseiten gibt es je ein Tor, das durch eine quadratische Öffnung in der Bande und ein halbrundes Loch in der Tischplatte markiert wird. Auf Höhe der Mittellinie ist oberhalb der Seitenbande ein senkrecht stehendes Brett (genannt Mittelbrett) angebracht, unter welchem der Ball hindurch gespielt werden muss. Gespielt wird mit einem Kunststoffball mit etwa 6 cm Durchmesser, in welchem sich Metallstifte befinden, wodurch er akustisch wahrgenommen werden kann. Die Schläger sind rechteckig, haben eine Blattlänge von 23 cm und eine Höhe von 9 cm. Das Material der Schläger ist nicht genau definiert, aber größtenteils werden Holzschläger verwendet. Zur Chancenwahrung tragen die Spieler eine Augenbinde. Ziel des Spiels ist es, durch eine geschickte Spielweise (harte oder langsame Schläge) den Ball im gegnerischen Tor zu plazieren. Gleichzeitig versucht der verteidigende Spieler die Angriffe des Gegners abzuwehren und selbst Druck aufzubauen. Jedes erzielte Tor wird mit zwei Punkten gewertet. Weitere Punkte können erzielt werden, wenn der Gegner einen Fehler begeht oder zu einem Fehler gezwungen wurde. In der Regel endet ein Satz bei 11 Punkten. Nähere Informationen zu den Spielregeln, Turnieren und Regionen, in denen Tischball in Deutschland gespielt wird finden Sie bei Showdown Germany.

Außerdem gibt es hier ein Interview mit Thorsten Resa (DBSV), einem aktiven Spieler und Tischball-Schiedsrichter.

Torball

Torball ist ein speziell für Blindensportler entwickeltes Ballspiel. Es zählt zu den wenigen Mannschaftssportarten im Blindensport. Das Spielfeld umfasst 7 x 16 Meter. Die 7 Meter lange Grundlinie ist gleichzeitig auch die Torlinie. Das Tor erstreckt sich also über die ganze Spielfeldbreite und ist damit fast so breit wie ein Fußballtor. Die Höhe beträgt 1,3 Meter. Der Mannschaftsraum befindet sich direkt vor dem Tor und ist mit 7 Meter Breite auch genauso breit. In Richtung des gegnerischen Tores dehnt er sich 6 Meter aus und reicht bis zur ersten Leine. Als Orientierung für die Spieler dienen neben dem Tor drei 1 x 2 Meter große Teppichmatten. Diese sind an vorgegebenen Stellen festgeklebt. Die Spieler bewegen sich während des Spiels ausschließlich im Mannschaftsraum. Zusätzlich zu diesen fixen Orientierungspunkten unterstützen sich die Spieler auf dem Spielfeld auch gegenseitig bei der Ausrichtung und Orientierung. Zwischen den beiden Mannschaftsräumen befindet sich eine 4 x 7 Meter große neutrale Zone. Die drei Leinen werden im Abstand von 2 Metern auf 40 cm Höhe quer über das Feld gespannt. Die beiden äußeren Leinen grenzen somit die neutrale Zone zum Mannschaftsraum ab. An allen drei Leinen sind Glöckchen befestigt. Bei der geringsten Berührung der Leinen durch den Ball oder die Spieler läuten die Glöckchen. Doch dies darf weder einem Spieler noch dem Ball passieren! Jede Mannschaft verfügt über drei Feldspieler. Im Idealfall halten sich bis zu drei Ersatzspieler auf der Bank bereit. Die reine Spielzeit beträgt zweimal fünf Minuten. Die Halbzeitpause beträgt gerade mal zwei Minuten. Der Spielgedanke besteht darin, den Ball unter den Leinen hindurch, an der gegnerischen Abwehr vorbei ins Tor zu werfen. Das verteidigende Team versucht den Ball abzuwehren. Zur Herstellung von Chancengleichheit muss jeder Spieler, unabhängig ob mit oder ohne Sehvermögen, eine Dunkelbrille tragen.

(Quelle: Torballportal.de)

| |

Buchstabe U

UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Ganz allgemein handelt es sich bei einer Konvention um ein Übereinkommen, welches von Menschen oder Staaten einvernehmlich eingehalten wird. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung wurde Ende 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) verabschiedet. Neben Deutschland haben sich weitere 170 Länder mit ihrer Unterzeichnung dazu verpflichtet, sie umzusetzen. Die UN-BRK fordert Inklusion, d. h. die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Inklusion ist ein Menschenrecht. Kernpunkte der Konvention sind die Beseitigung von Barrieren (z. B. in Städten, Gebäuden und Transportmitteln oder im Internet) durch barrierefreie Räume und Internetseiten, durch die Etablierung von Blindenschrift, Gebärdensprache und leichter Sprache), Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens z. B. durch Assistenz und gleiche Rechte für alle z. B. Recht auf Bildung und Erziehung in einer Schule für Kinder mit und ohne Behinderung. Hier können Sie den kompletten Vertragstext der UN-BRK nachlesen.

| |