Liebe Leserinnen und Leser,
liebe Mitglieder unseres Verbandes,
sehr geehrte Unterstützer und Helfer,
Wie schon in den Medien und über unsere eigenen Informationskanäle berichtet, hat der sächsische Landtag im Mai den Doppelhaushalt für die Jahre 2021 – 22 verabschiedet.
Und wir haben es wirklich geschafft, wir sind wieder dabei!!!
Ganz ehrlich, dieses Ergebnis war wirklich nicht absehbar. Nach dem Motto, „Wer es nicht versucht, hat schon verloren“, gingen wir mit Optimismus und Zuversicht ans Werk. Mit dem bekannten, an dieser Stelle veröffentlichten und auch an alle Mitglieder versandten Brief, wendeten wir uns im November vergangenen Jahres an die zuständigen Minister der Staatsregierung und an die Fraktionen des sächsischen Landtages.
Mit großem Engagement aller Kreisorganisationen und Regionalgruppen wurden auch alle erreichbaren Abgeordneten der jeweiligen Wahlkreise kontaktiert und informiert.
Kurz gesagt, wir haben alle uns zur Verfügung stehenden Register gezogen.
Für diese konzertierte Aktion möchte sich der Landesvorstand an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich bei allen Akteuren bedanken.
Leider müssen wir heute feststellen, dass wir Antworten auf unseren Brief nur zeitlich sehr verzögert erhalten haben. Ein persönliches Gespräch mit unserer Sozialministerin Frau Köpping war bis heute nicht möglich.
Geantwortet hat uns im Auftrag Herr Früh, Abteilungsleiter im Ministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Auch er widerholte in seinem Schreiben die gleichen Argumente, die schon seit unserem Besuch im sächsischen Landtag 2019 immer wieder als Begründung für den sogenannten sächsischen Weg herhalten müssen. Zusätzlich verwies er auf die derzeit angestrengte Finanzsituation. Ausschlaggebend sei, was der Landtag in seinen Beratungen zum Haushalt beschließt. Für den Fall, dass wir trotzdem Gesprächsbedarf haben, bietet er uns einen Gesprächstermin mit ihm im Ministerium an, sobald die Corona-Lage ein Treffen zulässt. Ein genauer Termin steht derzeit noch aus, wir bleiben dran.
Bei fast allen geführten Gesprächen wurde immer wieder deutlich, wie wenig Wissen zur Situation von sehbehinderten, blinden und taubblinden Menschen bei den meisten Entscheidungsträgern vorhanden ist.
Heute können wir unsere gemachten Erfahrungen wie folgt zusammenfassen:
Wenn wir alle zusammen als Gesamtverband agieren, ist es durchaus möglich, Veränderungen herbeizuführen. Durch die erfolgte, massive Kontaktaufnahme mit den Landespolitikern auf allen Ebenen wurde der Druck so verstärkt, dass es sich niemand mehr leisten konnte oder auch wollte, unsere Forderungen einfach zu ignorieren.
Entscheidend zum Erfolg hat auch beigetragen, dass unser Vorsitzender Thorsten Gruner durch die Fraktion die Linke in den sächsischen Landtag eingeladen wurde. Erstmalig hatte er die Möglichkeit, als Sachverständiger bei der Anhörung im Landtag aufzutreten. Begleitet wurde er von Frau Meilert.
Er verdeutlichte die Lebenssituation seheingeschränkter Bürger im Freistaat, beantwortete Fragen der Abgeordneten und es gelang ihm, auch unserer LHZ-Leiterin das Wort zu übergeben, obwohl eigentlich nur er selbst ein Rederecht hatte. Es herrschte, im Gegensatz zu anderen Tagesordnungspunkten, absolute Disziplin, alle hörten aufmerksam zu und stellten gezielte Fragen.
Zum Schluss lud Herr Gruner das Auditorium ein, ihm doch mal kurz in seine Welt zu folgen. Seiner Bitte, dazu einmal die Augen zu schließen, kamen die meisten Volksvertreter nach, berichteten unsere sehenden Begleitpersonen. Er bat darum, sich folgende Situationen ohne Sehsinn vorzustellen:
- Wie bearbeite ich die Schriftsätze, die vor mir liegen?
- Wie komme ich zur Toilette oder Cafeteria?
- Wie komme ich vom Landtag mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause?
Es bleibt zu hoffen, dass dieser Auftritt als Sachverständiger einen bleibenden Eindruck bei den Abgeordneten hinterlassen hat und zu einem besseren Verständnis unserer Situation in den zukünftig zu führenden Gesprächen beiträgt.
Über die Telefonkonferenzen mit den Fraktionen haben wir an dieser Stelle schon berichtet.
Mit Herrn Früh vom Sozialministerium gab es ein Wiederhören zur Online-Verwaltungsratssitzung des DBSV am 7. Mai. Auch hier übernahm er die Vertretung der vom DBSV eingeladenen Ministerin Frau Köpping. Er hielt das Grußwort und stellte sich den Fragen der Anwesenden. Natürlich kam auch hier wieder unser Landesblindengeldgesetz zur Sprache. Herr Früh war bemüht, die an ihn gestellten Fragen zu beantworten. Er verteidigte das sächsische Landesblindengeldgesetz in seiner derzeit gültigen Form und verwies darauf, dass bei einer Erhöhung des Blindengeldes auch alle anderen im Gesetz bezeichneten Behindertengruppen mit bedacht werden müssen. Abschließend erklärte er, dass der Landtag Beschlüsse zur Novellierung des Landesblindengeldgesetzes gefasst hat.
Da bis zum heutigen Tag noch kein offizielles Haushaltdokument vorliegt, können auch wir leider noch keine Zahlen oder Termine nennen, da ist wieder einmal viel Geduld gefragt, aber die haben wir ja!
Auch für die nächsten Jahre bleibt also noch viel zu tun.
Dass die Bedarfe der verschiedenen Behindertengruppen bei den Nachteilsausgleichen völlig unterschiedlich sind, stellt bei der pauschalisierten Vorgehensweise das größte Problem dar.
Bei Beibehaltung dieser Praxis werden wir in Sachsen immer mehr von der bundesweiten Entwicklung der Nachteilsausgleiche Abgekoppelt. Die Möglichkeiten unserer Teilhabe am öffentlichen Leben werden dadurch schrittweise immer weiter eingeschränkt, denn Inflation und Preisentwicklung kennen nur eine einzige Tendenz und die zeigt steil nach oben.
Und hier schließt sich für uns wieder einmal der Kreis: Wir bleiben dran, denn „wer es nicht versucht, hat schon verloren“! Und so geht es wieder mit Optimismus und Zuversicht ans Werk.
Der Landesvorstand