Der DBSV hat fristgerecht beim Bundessozialministerium seine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes abgegeben – Grundlage für die DBSV-Position bei der Verbändeanhörung am 24. Mai 2016. Auf 33 Seiten gibt es nur wenig Positives zu lesen – das Papier vermittelt vielmehr ein gerüttelt Maß an Enttäuschung. Die Stellungnahme ist online zu finden unter www.stellungnahmen.dbsv.org sowie unter www.teilhabegesetz.dbsv.org.