Petition für ein gutes Bundesteilhabegesetz

„Die UN-Behindertenrechtskonvention ist geltendes Recht in Deutschland – da sollte es doch eigentlich selbstverständlich sein, dass im Bundesteilhabegesetz die Bestimmungen der Konvention eingehalten werden. Leider ist der vorliegende Gesetzentwurf auch in dieser Hinsicht eine Enttäuschung. Die körperbehinderte Richterin Nancy Poser hat deshalb beim Deutschen Bundestag eine Petition eingereicht. Wenn bis zum 12. September mindestens 50.000 Personen unterzeichnet haben, muss der Bundestag sich mit dem Thema auseinandersetzen und Nancy Poser dazu anhören.

Die Petition finden Sie auf den Internetseiten des Bundestages unter folgendem Link:

http://tinyurl.com/epetition-bthg

Und so wird’s gemacht:

  1. Klicken Sie auf „Petition mitzeichnen“
  2. Klicken Sie dann auf „Ich bin neu hier“ (es sei denn, Sie haben schon mal eine online-Petition auf dieser Seite unterzeichnet)
  3. Füllen Sie das Registrierungsformular aus, es hat folgende Pflichtfelder: E-Mail Adresse, Passwort, Passwort wiederholen, Vorname, Nachname, Straße, Hausnr., PLZ, Ort und Land
  4. Am Ende klicken Sie auf „Jetzt registrieren und mitzeichnen“

Im Mai 2016 hat ein breites Verbändebündnis sechs gemeinsame Kernforderungen zum Bundesteilhabegesetz veröffentlicht, die bereits von mehr als 140 Organisationen unterstützt werden (dbsv-direkt berichtete). Damit möglichst viele Menschen mitdiskutieren können, hat die Aktion Mensch nun diese gemeinsamen Forderungen in einfache Sprache übersetzt, zu finden unter http://www.deutscher-behindertenrat.de/ID186297″

(Quelle: [dbsv-direkt] Nr. 48-16 Bundesteilhabegesetz)

 

Bundesteilhabegesetz – DBSV gibt Stellungnahme ab

Der DBSV hat fristgerecht beim Bundessozialministerium seine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes abgegeben – Grundlage für die DBSV-Position bei der Verbändeanhörung am 24. Mai 2016. Auf 33 Seiten gibt es nur wenig Positives zu lesen – das Papier vermittelt vielmehr ein gerüttelt Maß an Enttäuschung. Die Stellungnahme ist online zu finden unter www.stellungnahmen.dbsv.org sowie unter www.teilhabegesetz.dbsv.org.

Resolution zum Bundesteilhabegesetz veröffentlicht

Seit dem 26. April 2016 liegt der Referentenentwurf für das Bundesteilhabegesetz (BTHG) vor. Am 29. April 2016 hat der Verwaltungsrat des DBSV eine Resolution mit den Hauptkritikpunkten speziell betreffend die Belange blinder, sehbehinderter und taubblinder Menschen verabschiedet. Diese ist als Anlage beigefügt (einmal in einer Word-Fassung und einmal in einer PDF-Fassung mit DBSV-Logo).

In den kommenden Wochen wird es darauf ankommen, auch auf Länderebene auf die Knackpunkte des Entwurfs aufmerksam zu machen. Ein erstes Zeitfenster ist bis zum 23. Mai 2016 offen, denn am 23. Mai 2016 sind die Länder zu einer Anhörung nach Berlin geladen. Möglichst zeitnahe Gespräche mit den Verantwortlichen auf Länderebene sollten also geführt werden. Die Resolution kann hierfür als erste Grundlage dienen.

Darüber hinaus wird der DBSV selbstverständlich im Rahmen der Verbändeanhörung bis spätestens zum 18. Mai 2016 eine ausführliche Stellungnahme zum Referentenentwurf fertigen und auch auf den Internetseiten des DBSV veröffentlichen.

Voraussichtlich am 11. Mai 2016 wird überdies der Deutsche Behindertenrat (DBR) gemeinsam mit einem breiten Bündnis anderer Verbände, u. a. der Wohlfahrt, behinderungsübergreifende Kernforderungen an das BTHG veröffentlichen. Auch diese Positionierung lassen wir Ihnen dann für Ihre weitere politische Arbeit zukommen. Es sollte aber ab sofort damit begonnen werden, die Interessen blinder, sehbehinderter und taubblinder Menschen mittels der Resolution des Verwaltungsrates zu vertreten.

(Quelle: Christiane Möller, Rechtsreferentin, DBSV)

„audire“ – das akustische Amtsblatt des Landkreises Zwickau

Im Rahmen eines medienpädagogischen Projektes werden ausgewählte Artikel des Amtsblattes des Landkreises für die Hörer bearbeitet und aufgesprochen.

Unter sachkundiger Anleitung der Mitarbeiter des saek Zwickau (Sächsischer Ausbildungs- und Erprobungskanal), lernen Schüler den Umgang mit Medien und die Aufarbeitung von Nachrichten für den Hörerkreis. Besonders Blinde und Sehbehinderte nutzen das kostenlose Angebot des Landkreises Zwickau.

Anmeldungen bitte im Landratsamt Zwickau bei Frau Bettge unter

0375 – 4 40 22 10 42.

Gesprochenes Amtsblatt 2016 - Landkreis Zwickau - Landratsamt
Gesprochenes Amtsblatt 2016

Showdown im Chemnitzer Stadtbad

„Viele blinde und sehbehinderte Menschen aus Chemnitz sind sportlich aktiv. Die Blindenfußball- und Goalballmannschaft gehören zu den führenden Mannschaften der Bundesligen, Blinde und Sehbehinderte der Stadt kegeln, klettern, schwimmen und fahren Tandem. Am 04. Juni ist nun ein weiteres Angebot hinzugekommen, Showdown, das Tischtennis der Blinden. Dazu treffen sich blinde, sehbehinderte und sehende Menschen im Chemnitzer Stadtbad. Veranstaltet werden die Spielabende von der Kreisorganisation des Blinden- und Sehbehindertenverbandes.

Gespielt wird auf einem Tisch so breit wie beim Tischtennis, aber deutlich länger. Er hat eine Bande wie ein Billardtisch und ein Querbrett, das entfernt an ein Tischtennisnetz erinnert. Die Spieler haben Enduro- oder Hockeyhandschuhe an, um ihre Hände vor dem rasselnden Ball zu schützen. Der Ball ist etwa so groß wie ein Tennisball und wird mit Schlägern geschlagen, die ähnlich wie Tischtennisschläger sind, nur länger und nicht so breit. An beiden Enden des Tisches sind Tore eingelassen in die der Ball geschlagen werden muss. Und damit es nicht so einfach ist, tragen beide Spieler Dunkelbrillen, müssen sich auf ihr Gehör verlassen, denn sehen können sie so nichts.

Tischball, wie Showdown auch genannt wird, ist eine Sportart, die sich sowohl bei blinden als auch bei sehbehinderten und sehenden Menschen zunehmender Beliebtheit erfreut. Nach Leipzig ist Chemnitz nun die zweite sächsischen Stadt, in der es ein Angebot für diese Sportart gibt. Wer Lust hat, kann zum zweiten Spielabend kommen, der am 18. Juni um 18 Uhr im ehemaligen Gymnastikraum des Chemnitzer Stadtbades stattfindet. Wer weitere Informationen möchte, wendet sich an tischball@bsv-chemnitz.de oder an die Geschäftsstelle des Blinden- und Sehbehindertenverbandes, die donnerstags unter der Rufnummer (0371) 70 08 97 79.“ (Text: Uwe Wiedemann)