Am Nachmittag des 2. November dieses Jahres kamen Vertreter des Landesvorstandes des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Sachsen in der Koordinierungsstelle des Verbandes zu einer Besprechung mit Abgeordneten mehrerer Fraktionen des sächsischen Landtages zusammen. Ziel war, „den Abgeordneten eingehend zu erläutern, wozu die vom Freistaat gezahlten Nachteilsausgleiche für blinde, sehbehinderte und taubblinde Menschen dienen“, erläuterte die Vorsitzende des BSVS, Angela Fischer einleitend. Dazu hatten die Abgeordneten zuvor zwei Stellungnahmen des Verbandes erhalten, in denen ausführlich nachzulesen ist, warum Nachteilsausgleiche für diese Behindertengruppen notwendig sind.
Bevor das Treffen begann, nutzten die Politiker die Möglichkeit, sich über das Angebot an Hilfsmitteln für blinde, sehbehinderte und taubblinde Menschen zu informieren.
Am Eingang des Gebäudes erhielten sie eine Simulationsbrille und einen Langstock und bahnten sich mit dem Stock den Weg ins Landeshilfsmittelzentrum in der Louis-Braille-Straße. So konnten sie eine gewisse Vorstellung davon Gewinnen, was es bedeutet, blind oder sehbehindert zu sein.
Frau Börner, die Vertreterin der sächsischen Taubblinden führte aus, dass diese Menschen Assistenten brauchen, welche die Gebärdensprache beherrschen, damit sie überhaupt kommunizieren können. Um Freizeitangebote zu nutzen, Einkäufe zu erledigen oder Behördengänge zu organisieren. Die Taubblindenassistenten können zurzeit nicht eingesetzt werden, weil die finanziellen Mittel dazu fehlen. Darüber hinaus benötigen taubblinde Menschen spezielle Hilfsmittel wie Uhren oder Wecker mit Vibration. Alles in Allem reichen die für die Taubblinden vorgesehenen Mittel bei weitem nicht aus. Wenn in Sachsen ab Januar 2018 ein Taubblindengeld eingeführt wird, so sollte darauf geachtet werden, dass es möglich wird, ausgebildete Taubblindenassistenten auch wirklich einzusetzen, so Börner.
Die Vertreter des BSVS begrüßten ausdrücklich, dass der Freistaat für Blinde einen einkommens- und vermögensunabhängigen Nachteilsausgleich zahlt und sprachen sich deutlich für dessen Dynamisierung aus. In den letzten Jahren sind alle Ausgaben des täglichen Lebens drastisch gestiegen. Hilfsmittel zur Bewältigung des Alltages müssen finanziert werden. Weil der öffentliche Personennahverkehr weitgehend ausgedünnt wurde, müssen Betroffene oft Taxi fahren, um von A nach B zu kommen. Blinde und sehbehinderte Menschen nehmen oft Begleitungen bei Einkäufen und Behördengängen in Anspruch.
Nicht anders sieht das bei sehbehinderten Menschen aus. Zwar unterstützen die Krankenkassen Brillen und andere optische Hilfsmittel finanziell. Doch sind die Mittel so gering, dass die Betroffenen erhebliche Restkosten aufbringen müssen, um ausreichend und passend versorgt zu sein. Hinzu kommen noch Zuzahlungen bei Augenmedikamenten und Pflegemitteln. Das sind die wichtigsten Argumente für die Nachteilsausgleiche.
Alle Vertreter des BSVS bekräftigten, dass die Unterstützung durch Familienangehörige oder Freunde nur begrenzt möglich ist und alle Menschen mit Behinderung ein Recht darauf haben, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten.
Seitens der Landtagsabgeordneten wurde eingeräumt, dass die Erhöhungen bei gehörlosen und sehbehinderten Menschen zu niedrig ausgefallen sind und dass das Taubblindengeld wohl nicht ausreichen wird. In der Diskussion wurde deutlich, dass noch immer wenig Wissen über die Lage sehbehinderter, blinder und taubblinder Menschen besteht. Deutlich wurde aber auch das Bemühen der Parlamentarier, ihre Kenntnisse über die Angesprochenen Probleme zu vertiefen.
Bei kommenden Haushaltsverhandlungen soll auf Nachbesserungen bei den Nachteilsausgleichen geachtet werden. Was die Dynamisierung angeht, so sind die Aussagen der einzelnen Politiker sehr unterschiedlich zu beurteilen. Hier gibt es weiteren Gesprächsbedarf. Deshalb folgten alle Gesprächsteilnehmer dem Vorschlag, sich von Zeit zu Zeit wieder zu treffen, um aktuelle Fragen zu besprechen. Das soll zukünftig einmal jährlich geschehen.
(geschrieben Hans-Günter Funke, Pressesprecher; BSVS)