Berlin, 13. Mai 2015 Für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen gibt es in Deutschland keine gleichen Lebensbedingungen mehr. Immer wieder wurde in den letzten Jahren ihre wichtigste Unterstützungsleistung, das Blindengeld, gekürzt. In fünf Ländern liegt es mittlerweile unter der Hälfte des Blindenhilfesatzes, wie er nach § 72 des Sozialgesetzbuches XII festgelegt ist. So wird etwa in Brandenburg und Thüringen nur noch ein monatlicher Betrag von rund 270 Euro ausbezahlt. Damit kann unter Berücksichtigung des Mindestlohns nicht einmal eine Stunde individueller Unterstützung täglich finanziert werden. Unter 18-jährige erhalten in manchen Ländern nur 25 Prozent der Leistungen anderer Länder. In Heimen gibt es Blindengeld von null Euro bis zur Hälfte des Blindenhilfesatzes. Menschen an der Schwelle zur Blindheit erhalten in zehn Ländern gar keine Unterstützung. Und 25 Jahre nach der deutschen Einheit liegen die Blindengeldleistungen der neuen Länder immer noch bei nur rund 70 Prozent der Leistungen der alten Länder.
Es besteht dringender Handlungsbedarf zur Schaffung eines bundeseinheitlichen, rechtssicheren, den Bedarf angemessen berücksichtigenden und damit gerechten Nachteilsausgleichs für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen in Deutschland. Eine entsprechende Regelung muss im Rahmen des neuen Bundesteilhabegesetzes geschaffen werden, denn nur so gibt es die Chance auf ein gerechtes Teilhabegesetz auch für blinde, hochgradig sehbehinderte und taubblinde Menschen.
Um diese Forderung zu bekräftigen, verabschiedete der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) in seiner Verwaltungsratssitzung am 9. Mai 2015 in Nürnberg einstimmig die Resolution „Mit dem Bundesteilhabegesetz eine bundesweit einheitliche gerechte Blindengeldlösung schaffen!“